Am Mittwoch hat der Landtag des Saarlandes mit deutlicher Mehrheit eine neue Präambel für die Landesverfassung verabschiedet. Bislang war das Saarland das einzige Bundesland ohne eine solche Präambel. Der gemeinsame Entwurf von SPD und CDU erhielt 46 Ja-Stimmen bei nur drei Nein-Stimmen. Die AfD stimmte als einzige Fraktion geschlossen dagegen.
Die neue Präambel beginnt mit den Worten: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, auf der Grundlage des religiösen und humanistischen Erbes, hat sich das Saarland durch seinen frei gewählten Landtag diese Verfassung gegeben.“ CDU-Fraktionschef Stephan Toscani betonte, dass diese Formulierung bewusst Gläubige und Nichtgläubige gleichermaßen einschließe. Vertreter der großen Weltreligionen hätten in einer parlamentarischen Anhörung gemeinsam an dieser Formulierung mitgewirkt.
Gottesbezug und humanistisches Erbe vereint
SPD-Fraktionschef Ulrich Commerçon, der sich selbst als evangelischer Christ bezeichnet, unterstrich die untrennbare Verbindung von Gottesbezug und Menschenrechten. „Für mich als evangelischer Christ ist immer völlig klar gewesen: Gott und die Menschenrechte, die gehören untrennbar zusammen. Mein Gott steht auch dafür, dass wir für die Menschenrechte eintreten.“ Diese Aussage spiegelt eine christliche Überzeugung wider, die in der Bibel grundgelegt ist. In Psalm 82,3-4 heißt es: „Schafft Recht dem Geringen und der Waise, helft dem Elenden und Bedürftigen zu seinem Recht! Errettet den Geringen und Armen, erlöst ihn aus der Hand der Gottlosen!“ (Luther 2017)
Die neue Präambel verbindet somit die religiöse Dimension mit der humanistischen Tradition. Dies ist ein bemerkenswerter Schritt, der zeigt, dass christliche Werte und allgemeine Menschenrechte sich nicht ausschließen, sondern ergänzen können. Der Gottesbezug in der Verfassung ist kein Zeichen von Exklusivität, sondern ein Bekenntnis zu einer ethischen Grundlage, die über den Staat hinausweist.
Kritik von FDP und Grünen
Allerdings gab es auch kritische Stimmen. Die FDP-Landesvorsitzende Angelika Hießerich-Peter erklärte, Religion sei Privatsache, und der Gottesbezug daher „absolut fehl am Platz“. Die Grünen-Politikerin Anne Lahoda bezeichnete den Gottesbezug als „überflüssig“. Beide Parteien sind derzeit nicht im Landtag vertreten, was ihre Kritik jedoch nicht weniger gewichtig macht. Die Debatte zeigt, dass die Frage nach der Rolle von Religion im öffentlichen Raum weiterhin kontrovers diskutiert wird.
Die AfD brachte einen eigenen Entwurf ein, der keinen Gottesbezug enthielt, aber ebenfalls abgelehnt wurde. Sie stimmte gegen alle drei Verfassungsänderungen, die an diesem Tag beschlossen wurden.
Weitere Verfassungsänderungen: Kampf gegen Antisemitismus und Schutz der Verfassungsgerichtsbarkeit
Neben der neuen Präambel wurden zwei weitere wichtige Verfassungsänderungen verabschiedet. So wird der Schutz jüdischen Lebens und jüdischer Kultur sowie der Kampf gegen Antisemitismus und Antiziganismus ausdrücklich in der Verfassung verankert. Dies ist ein starkes Zeichen gegen jede Form von Hass und Diskriminierung. Die Bibel mahnt uns: „Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst“ (3. Mose 19,18, Luther 2017). Diese Liebe gilt ausnahmslos allen Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft oder Religion.
Die dritte Änderung betrifft das Verfahren für die Wahl der Richter am Verfassungsgerichtshof. Künftig soll das Gericht besser vor Blockaden durch extreme oder demokratiefeindliche Parteien geschützt werden. Damit wird die Unabhängigkeit der Justiz gestärkt, was für einen Rechtsstaat von zentraler Bedeutung ist.
Was bedeutet dieser Schritt für Christen?
Für Christen im Saarland und darüber hinaus ist diese Entscheidung eine Ermutigung. Sie zeigt, dass der Glaube an Gott auch in einer zunehmend säkularen Gesellschaft noch einen Platz im öffentlichen Leben hat. Der Gottesbezug in der Verfassung erinnert daran, dass alle staatliche Gewalt unter der Verantwortung vor Gott steht. Dies ist kein Widerspruch zur Religionsfreiheit, sondern eine Grundlage, die auch den Schutz der Religionsfreiheit einschließt.
Gleichzeitig fordert uns diese Entwicklung heraus, unseren Glauben aktiv in die Gesellschaft einzubringen. Der Apostel Petrus schreibt: „Seid allezeit bereit zur Verantwortung vor jedermann, der von euch Rechenschaft fordert über die Hoffnung, die in euch ist“ (1. Petrus 3,15, Luther 2017). Wir sind aufgerufen, durch unser Handeln und unsere Worte Zeugnis zu geben – nicht im Sinne einer politischen Vereinnahmung, sondern als Dienst an der Gesellschaft.
Zum Abschluss eine Frage zur persönlichen Reflexion: Wie können wir als Christen dazu beitragen, dass der Gottesbezug in unserer Verfassung nicht nur ein Satz auf dem Papier bleibt, sondern im Alltag lebendig wird? Vielleicht indem wir uns für Gerechtigkeit, Barmherzigkeit und Menschenwürde einsetzen – genau dort, wo wir leben.
Kommentare